Samstag, 20. Juni 2015

DIE VOLLSTRECKERIN IM PFÄNDUNGSGESCHÜTZTEN FREIBETRAGSRAUM

Samstag 21-06-2015 8:52 mitteleuropäische Zeit begonnen - in Fortschreibung befindlich



Bibliothek- Ziffer 1 ist der Basisartikel:

1  DAS PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO IST NICHT SICHER! - MIT DEM PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO UND AUF HOHER SEE BIST DU IN GOTTES HAND!
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/daspfandungsschutzkonto-ist-nicht.html


3  DIE VOLLSTRECKERIN IM PFÄNDUNGSGESCHÜTZTEN FREIBETRAGSRAUM
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/die-vollstreckerin-im.html

KONTOUMSÄTZE BEWEISEN : EINGANGS- UND PFÄNDUNGSÜBERWEISUNG AUS DEM PFÄNDUNGSGESCHÜTZTEN KORRIDOR ZUG UM ZUG UND SCHLAG AUF SCHLAG
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/kontoumsatze-beweisen-eingangs-und.html 

5 DAS PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO UND DIE AFFINITÄT ZUR GRUNDSTÜCKSVERÄUSSERUNG
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/das-pfandungsschutzkonto-und-die.html





an Fax …. Bei Stadt ….......-aufgeteilt in Gruppen zu je 10 Seiten. Deshalb gelten nicht die Seitenzahlen des Fax sondern die Seitenzahlen auf den beschriebenen Seiten

Kopie mit E-Mail an ..........( weil die Darstellung auf dem Bildschirm gegenüber dem Fax, soweit dieses kein Computerfax ist, untrüblich ist. Erfahrungsgemäß ist die Leistung von Faxgeräten sehr unterschiedlich, hinzu kommt die Telefonleitungs Leistungs Qualität, so dass die in aller Regel eingesetzten 56 K Modems, teils fehlerhafte Übertragungen liefern und unterschiedlich auf niedrige bis hohe Auflösung reagieren. Darüber hinaus ist völlig offen, dass manche Geräte bis zu 70 Seiten übertragen, andere hingegen 4)


Ohne Datum, weil im Entwurf

Von …......., …............, …......straße …., …..........



Sehr geehrte Damen und Herren,


Dieses Schreiben versteht sich als Modul, das die im rechtsfreien Raum stattgefundenen Pfändungsüberweisungen aus dem pfändungsgeschützten Korridor vom Pfändungsschutzkonto des Verfassers bei der Sparkasse …... heraus, behandelt und ist deshalb vom Gesamtstreit über die Grundstücke an der …....straße, an der …..straße, am …...weg, alle gelegen in …...., herausausgenommen worden.
Modul deshalb, weil erforderlichenfalls, jederzeit als Argumentationshilfe oder Beweismittel bei beliebiger Sachdiskussion immer wieder rezitiert werden kann.

Die gesetzlosen Überweisungen aus dem pfändungsgeschützten Korridor des Pfändungsschutzes herausgenommen, tragen ein Aktenzeichen ….. mit ?, das auf Grundsteuern hinweist, die wohl dazu benutzt wurden, um überhaupt erst einmal einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Entsozialisierung des Verfassers auf den Weg zu bringen.


Genaueres kann der Verfasser über die Titel nicht schreiben, weil er keine Papiere über sie und den Pfändungsvorgang besitzt, Papiere, welche die Stadt ….. durch das ihr zugeteilte Siegelrecht, selbst erstellt hat, die dem Verfasser aber nicht zugestellt wurden.

Die Erstellung von Titeln zur ausschließlichen Pfändung im pfändungsgeschützten Raum des Pfändungsschutz-Kontos ist per se schon unmöglich, weil sie eine ungesetzliche Handlung legalisieren würden.

Wir haben nun kennengelernt, dass eine siegelführende Behörde, ohne weiteres, außerhalb jeglicher Gerichtskontrolle einen vollstreckbaren Titel erstellen kann und mit diesem Titel in den pfändungsgeschützten Korridor eines Sparkassenkontos eindringt, um so die Existenz des Sparkassenkontoinhabers zu vernichten.
Was der Grund für eine solche gezielte Existenzvernichtung sein kann, dafür ist in diesem Modul für eine Erläuterung kein Platz frei.



Mit dem Konto-Abrufverfahren ist auf die Imponderabilien des dadurch zur Kenntnis gelangten Kontos von der Gläubigerin einzugehen

Die Stadt …... berühmt sich in Papieren, die sie dem Verfasser zuschickt, des Konto- Abrufverfahrens und benützt diesen Hinweis zur Aufmerksamkeitsverschärfung.

Einmal, via Kontoabrufverfahren, an die Kenntnis des Verfasserkontos gekommen, hat die Gläubigerin besondere Sorgfalt hinsichtlich der Imponderabilien des so ermittelten Kontos walten zu lassen, denn sie betreibt eine eigene Vollstreckungsbehörde, die sich jeglicher Gerichtskontrolle entzieht. Sie, die Gläubigerin, kann nicht munter drauf lospfänden, und den Kontoinhaber in den Existenzverlust treiben.

Pfändung im pfändungsgeschützten Korridor des Pfändungsschutzkontos trotz Hinweises der SCHUFA

Die Stadt /Gläubigerin hat es unterlassen bei der SCHUFA Auskunft über das pfändungsgeschützte Konto zu erholen.

Auch die Sparkasse musste auf das Pfändungsschutzkonto hingewiesen haben

Die Stadt ….../Gläubigerin musste aber auch von der Sparkasse …........ Hinweis darüber, dass es sich um ein Pfändungsschutzkonto handelt, bekommen haben.

Verlust der Bestimmungsrechte des Verfassers über den Verwendungszweck

Die rechtlosen Pfändungen berauben den Verfasser seiner Bestimmungsrechte über den Verwendungszweck von Zahlungen. Die Stadt …...hat sich in den Besitz seines Geldes gebracht, mit dem sie nach Belieben verfährt.

Steuern dürfen nicht in den Existenz-Ruin führen

Wähnt man, dass die illegalen Pfändungen unter dem Vorwand von Grundsteuerschulden durchgeführt wären, dann hätten sie, einmal unterstellt, sie wären außerhalb des Pfändungskorridors erfolgt, ebenfalls die Entsozialisierung des Verfassers bewirkt . Denn, Steuern dürfen nicht in den Existenz-Ruin führen.

So hat denn die Stadt …...zum einen durch ihre Pfändungen innerhalb des pfändungsgeschützten Korridors die Entsozialisierung des Verfassers herbeigeführt

zum anderen hat sie, unterstellt man einmal, dass sie angebliche Grundsteuern dazu benutzt hat, um sich selbst Titel für die Pfändung im pfändungsfreien Raum zu erstellen, bewusst die Entsozialisierung des Verfassers betrieben.

Der pfändungsfreie Korridor ist nicht dazu da, dass eine Kommune sich Titel dafür erstellt, um damit darin Grundsteuern zu vollstrecken. In der Tat bewirkt der angebliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Gläubigerin nichts anderes, wie die Kahlpfändung des rechtlich von jeder Pfändung ausgeschlossenen pfändungsfreien Korridors beim Sparkassen Pfändungsschutzkonto.

Die Pfändungen im Bereich des pfändungsgeschützten Korridors innerhalb Pfändungsschutzkontos der Sparkasse …......, dürfen nichts mit Grundabgaben und den oben genannten Grundstücken zu tun haben, denn ein Pfändungsschutzkonto lässt grundsätzlich im pfändungsgeschützten Korridor keine Prämissen zu.
Es geht also alleine um die Klärung der einfachen Frage, ob Gläubigerin und Drittschuldnerin einmütig in den pfändungsgeschützten Korridor des Pfändungsschutzkontos eindringen durften.
Die klare Antwort ist: Sie durften nicht.

Das Glaubensbekenntnis von Gläubigerin und Drittschuldnerin ist: ..und gebe uns unser Pfändungsrecht im pfändungsgeschützten Korridor

die Eindringlinge in den pfändungsgeschützten Korridor legen offen, dass sie einmütig an ihr Zugriffsrecht, auf ein, sich im Korridor befindliches Kontoguthaben, glauben, an ein Zugriffsverbot hingegen glauben Sie nicht.

Der Volksmund sagt versöhnlich: glauben heißt nichts wissen. An solche Versöhnlichkeit indes mag der Verfasser seinerseits nicht glauben. Denn Gläubigerin und Drittschuldnerin tanzen im Dreivierteltakt einen Walzer, auf dem Parkett des Korridors, geht es doch darum, dass die beiden mächtigen Institutionen in aller Einmütigkeit im pfändungsgeschützten Korridor dem kleinen Mann auf der Nase herumzutanzen.Es lässt sich dabei leicht denken, dass bei dieser gegenseitigen Umschlingung beim dem Tanz Affinität auftritt.

In einem Buch: Unruhen in Europa steht auf der Titelseite: Zwangsenteignung


Der Buchautor kann beim Verfasser dazu Anleihe nehmen.

Hier sind die angegriffenen Pfändungsüberweisungen der Sparkasse an die Gläubigerin aufgelistet:


Quelle Kontoumsatz                 395,28 Euro 29-11-2013
Quelle kontoumsatz                    11,85 Euro 01-10-2014
Quelle Kontoauszug4               100,04 Euro 03-03-2014
Quelle Kontoauszug1                 12,75 Euro 02-01-2015
Quelle Kontoauszug3               199,11 Euro 02-02-2015
Quelle Kontoauszug4               195,76 Euro 02-03-2015
Quelle Kontoumsatz                 194,11 Euro 01-04-2015
                                                  1108.90 Euro

Weiter unten sind die ganzen Kontoumsätze dargestellt, die in die Zeit der Pfändungen fallen und aus denen die Beträge und die Datums ersichtlich sind.

SOLLEN ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT ERSCHEINEN

Durch die Pfändungsüberweisungen geriet der Verfasser in die völlige Entsozialisierung und wurde zum Bettler



Da kann der Staat Gesetze machen wie er will, die Boliden haben das Sagen- der Staat ist entmündigt

 

Das heilige Recht des Eigentums und Macht: Welchen Weg der Zivilisation gehen wir?

Die vom Kapital durch die Strukturen der Übergesellschaft usurpierte Macht wird nicht mehr vom Staat geregelt. Sie ist völlig frei vom Staat, der die Macht nicht mehr einschränken kann. Eine solche Macht, die unabhängig vom Staat angewandt wird, wird zur Megamacht. Unter den neuen Bedingungen der entstandenen Megamacht erfolgt eine Transformation des Eigentumsrechts. Es ist nicht mehr „heilig“. Die Megamacht hat sich dem Staat untergeordnet und wendet dieses Recht willkürlich an. Ein gutes Beispiel dafür war die Regelung der Finanzkrise in Zypern. Es ist kein Geheimnis mehr, dass dieses Szenario notfalls auch in jedem anderen EU-Land umgesetzt wird. Ein anderes Beispiel machen all die so genannten Sanktionen aus: Die Megamacht braucht schon kein privates Eigentumsrecht mehr, um sich zu reproduzieren. Die Institution des Privateigentums war das „heilige Recht“ nur innerhalb des jeweiligen Staates. Die Übergesellschaft und die Megamacht sind die Feinde des Staates.



Die Agenda der Sparkasse zeigt in erschreckender Weise auf, dass die Erfindung des P-Konto Schall und Rauch sind. Sie führt geradewegs in die Menschenrechtsverletzungen:


Betroffene verlieren regelmäßig ihre Wohnung, haben nichts zu essen, begehen zum Teil sogar Selbstmord. Entzug der Lebensgrundlage. Obwohl sie das physische und soziale Überleben gefährden, müssen solche Sanktionen nicht gerichtlich beschlossen werden Beweis genug für die Willkür der Ämter. Denn die Verfahren ziehen sich über Wochen und Monate, während derer die Betroffenen sanktioniert und ihre Grundbedürfnisse nicht gedeckt sind.
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.” (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2) Bundesverfassungsgerichts:

Das System habe das Ziel, „Menschen gefügig zu machen” und „ihre Widerstandsfähigkeit zu schwächen.
Eine Existenzsicherung ohne Sanktionen wäre “Meilenstein auf dem Weg zu einer angstfreien Gesellschaft”

Verbotszonen sind nicht ohne

der Verfasser ist Christenmensch, schon weil er in die Weimarer Republik hineingeboren wurde, im Dritten Reich großgezogen wurde aber trotzdem, obwohl er von der Übergesellschaft entsozialisiert wurde. Das muss so hingeschrieben werden, weil von Tag zu Tag der Antichrist wächst.
Als Christenmensch kennt der Verfasser sich einigermaßen in der Bibel aus und dort begegnen ihm immer wieder Gleichnisse. Auch sonst begegnen ihm aktuelle Gleichnisse:

Die Gleichnisse von den Korridoren

An die Pfändungsschutzzone erinnert Ihn ein Gleichnis zu der jüngsten Zeit, nämlich an die Flugverbotszone in Libyen. Dort haben auch die Western einen Korridor eingerichtet in dem nicht geflogen werden durfte. Das war aber so wie beim Pfändungsschutzkonto, da flogen auch die Western trotz des Verbotes im Korridor. Damals hatten die Russen und die Chinesen dem Korridor zugestimmt, als sie noch unbedarft waren. Als dann die Western im Korridor umeinanderflogen und Libyen sang- und klanglos unterging, haben die Russen und die Chinesen keiner Flugverbotszone mehr zugestimmt und das war bei Syrien.
In beiden Fällen, bei Syrien und bei Libyen, haben wir nun die Katastrophe vor Augen. Uralte Kulturgüter werden unter den Augen der Westler vernichtet, dafür in deren Länder Kulturfabriken gebaut.
Nicht anders geht es bei der Pfändung im Korridor des Pfändungsschutzkontos zu, wo auch die Katastrophe in Form der Existenzvernichtung stattgefunden hat.

Wundert es also, wenn Spiegel online am Dienstag, 16.06.2015 – 01:02 Uhr schreibt:

Zwei Mädchen aus Norddeutschland auf dem Weg zum IS

Zwei Familien aus Hamburg und Geesthacht sind in Sorge um ihre Töchter: Sie haben sich laut ARD-Recherchen über die Türkei nach Syrien abgesetzt, offenbar wollen sie sich dort dem "Islamischen Staat" anschließen.


Die schlimmste Verbotszone war der polnische Korridor, der zum Zweiten Weltkrieg führte. Die Erkenntnis aus allen diesen Korridoren ist schlicht, dass in sie eingebrochen wurde und dann das Schicksal seinen Lauf nahm. 

 

Es gibt bei jedem Pfändungsschutzkonto einen Korridor zu dem Gläubigerin und Sparkasse keinen gesetzlichen Schlüssel haben

Gemeinhin nennt man ganz einfach jenen der keinen Schlüssel hat und dieserhalb den Korridor erbricht: Einbrecher.

Dieses Modul befasst sich mühselig, mit der Grauzone in der Gläubigerin und Drittschuldnerin Pfändung im Korridor betrieben und betreiben und damit dem Verfasser den Existenzverlust bereitet haben. Geldwerte Pfändungswegnahme, wie es durch die Stadt ….. geschehen ist, vom Pfändungsschutzkonto des Verfassers bei der Sparkasse …... und zwar von jenem Teil hinweg gepfändet, der bis zur Grenze von 1 bis 1045,04 € pro Monat pfändungsgeschützt ist. Ab dem 01-07-2015 /1. Juli 2015 ist dieser Pfändungsschutzbetrag als unpfändbarer Teil des Kontos dann 1073,88 €.
Aber die Stadt …....hat ja bereits angekündigt, dass sie weiter vollstreckt. Der Verfasser wird ein waches Auge darauf haben, ob sie das wirklich tut, denn er hat verschiedene Möglichkeiten.

Grundsätzlich ist eine Pfändung auf dem Pfändungsschutzkonto nicht zulässig, weil es zudem obendrein ein lupenreines Grundsicherungskonto ist

Erwähnt sei auch eine Besonderheit dieses Pfändungsschutzkontos, nämlich, dass seit seinem gesamten Bestehen in Vergangenheit, in Gegenwart und in Zukunft ausschließlich Überweisungen der Leistungsträgerin Stadt …....als Grundsicherung für den minimalsten Existenzbedarf geschahen, geschehen und geschehen werden. Diese Konstellation hat außerordentlichen rechtlichen Einfluss darauf, ob in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auf dem Konto überhaupt Pfändungen vorgenommen werden können.


Wir haben also 3 Faktoren, die sich gegen die Überweisungen richten:


1. die Pfändungsüberweisungen der Sparkasse verstossen gegen den P-Konto-Freibetrag von 1045,04 euro – dessen Rechtscodex die Sparkasse ausser Kraft gesetzt hat.

2. die Pfändungsüberweisungen der Sparkasse an die Stadt ….... verstossen gegen den § 833a ZPO (Aufhebung Kontopfändung)

3.Grundsteuern dürfen nicht in den Existenzruin führen


Zu 2.
Hiernach kann die Pfändung eines Kontos ganz aufgehoben werden, wenn der Schuldner nachweist, dass dem Konto in den letzten 6 Monaten vor dem Pfändungs-und Überweisungsbeschluss überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben wurden
und der Schuldner glaubhaft macht, dass auch innerhalb der nächsten 12 Monate nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten sind.

So das AG Hannover Datum: 1. September 2010 Aktenzeichen:705 M 56015/10Typ:Beschluss:

Nach § 833 a Abs. 2 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag der Schuldnerin auf Antrag die Pfändung des Kontoguthabens entweder aufheben oder aber befristet, sofern nicht überwiegende Gläubigerbelange der Pfändung entgegenstehen, von Pfändungen freistellen.

Eine derartige Anordnung erfordert grundsätzlich zweierlei, nämlich erstens den Nachweis, dass in den letzten 6 Monaten vor der Antragstellung dem Konto ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und zweitens die Darlegung/Glaubhaftmachung, an die hohe Anforderungen zu stellen sind, dass auch innerhalb der nächsten 12 Monate nur ganz überwiegend unpfändbare Beträge eingehen werden.
Zitat Ende

Dem Verfasser fallen die 6 Monate und die 12 Monate leicht glaubhaft zu machen.

Der Verfasser bildet deshalb weiter unten die Kontoumsätze ab, die ab der 1.Pfändungsüberweisung am 20-11-2013 und bis 20-05-2015 stattfanden, um den 6- Monats-Beweis zu erbringen

Diese Kontoumsätze erstrecken sich über einen Zeitraum von 18 Monaten, obwohl es nur des Nachweises von 6 Monaten bedarf.
Was den Nachweis der 6 Monate vor Erlass des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses betrifft, kann der Verfasser natürlich keinen Nachweis hinschreiben, weil er keine Abschrift vom Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses zugestellt erhalten hat und demzufolge auch nicht weiss, wann der angebliche Pfändungs-und Überweisungsbeschluss der Drittschuldnerin Sparkasse zugestellt wurde.
Jedoch ist durch das Schreiben der Stadt …...., Referat Soziales , vom 18-11-2001 dort :

Soziales: Errichtung einer Girokontos auf Guthabensbasis hinreichend dokumentiert, dass auf dem Konto nichts weiter eingegangen ist wie die Grundsicherung zum Lebensunterhalt des Verfassers.



Quelle:BASIS 24-05-2015 an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht-Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehördel-- ….... gegen sparkasse ...-odt


Trotz seit 8. Mai 1949 ranghöchster Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes kann sich der einzelne Grundrechtsträger in der Bundesrepublik Deutschland nicht sicher sein, dass ihn nicht grundrechtsverpflichtete Amtswalter in Gestalt der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt verfassungs- und konventionswidrig sogar vorsätzlich aus
niederen persönlichen in seinen gegenüber der öffentlichen Gewalt unmittelbares Recht bildenden unverletzlichenGrundrechten verletzen.


Nachweis der Grundrechtsträgerschaft der Stadt …....:

  1. erstellt vollstreckbare Titel, ohne Gerichtskontrolle
  2. vollstreckt mit selbstgefertigten Titeln ohne Gerichtskontrolle
  3. pfändet auf Pfändungsschutzkonto pfändungsgeschütztes Guthaben
  4. bedient sich des Kontoabrufverfahrens ohne Prüfung des Pfändungsschutzes
  5. erstellt vollstreckbare Ausstandsverzeichnisse in denen auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung hingewiesen wird. Zu diesen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gehören , wie sie dabei droht,u.a.: Sachpfändungen durch den Gerichtsvollzieher, Lohn- und Kontopfändungen,Offenbarungseidverfahren, Zwangshypotheken, Wohnungseröffnung mit der Durchsuchung (im Falle der Abwesenheit)- das alles mit Titeln, die eingangs erwähnt selbst erstellt sind ohne jegliche Gerichtskontrolle.
  6. Für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen erstellt sie Duldungsbescheide

die Stadt ….... besteht damit den Duck-Test für einen Grundrechtsträger:


Der duck test lautet:

wenn ein Tier watschelt wie eine Entewenn es quakt wie eine Ente und
wenn es aussieht wie eine Ente
dann ist es ganz bestimmt, ohne Zweifel eine Ente.
Das heisst es ist nicht ein Schwan oder eine Gans, es ist
 eine Ente. Das ist in USA der 'duck test'.  


der Verfasser besitzt, als Folge der illegalen P-Kontopfändung innerhalb des unpfändbaren Korridors von 1045,04 Euro pro Monat durch die Stadt …..., keinen bezahlbaren Personalausweis mit biometrischem Lichtbild , um Grundstücksgeschäfte zu tätigen

Der Verfasser konnte und kann deshalb in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft keine Handlungen vorgenommen haben und vornehmen, die den Personalausweis zur Voraussetzung haben, zuvorderst bei notariellen Handlungen.

Die im Schreiben der Stadt …. vom 07-04-2015 gesetzte Frist zum 22-04-2015, die dennoch die Betätigung von Grundstücksgeschäften erzwingen will, ist somit Schall und Rauch

, weil die Pfändungen im „Korridor“ des gesetzlich unpfändbaren Freibetrages von 1045,04 Euro, der ab dem 01-07-2015 sich auf 1073,88 Euro erhöht, beim Pfändungsschutzkonto erfolgten und außer den monatlichen Grundsicherungsleistungen, kommend von der Leistungsträgerin Stadt ….......,auch die nach dem Sozialgesetzbuch geforderte Risikoansparung aufgefressen haben.
Weiter unten steht über das rosarote Bild das die Pfändungsgläubigerin zeichnet, geschrieben:
:
Über Rosen läßt sich dichten,
In die Äpfel muß man beißen.«
Faust II

Mit freundlichen Grüssen

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