Samstag 21-06-2015 8:52 mitteleuropäische Zeit begonnen - in Fortschreibung befindlich
Bibliothek- Ziffer 1 ist der Basisartikel:
1 DAS PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO IST NICHT SICHER! - MIT DEM PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO UND AUF HOHER SEE BIST DU IN GOTTES HAND!
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/daspfandungsschutzkonto-ist-nicht.html
2 DAS GEPLÜNDERTE PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/das-geplunderte-pfandungsschutzkonto.html
3 DIE VOLLSTRECKERIN IM PFÄNDUNGSGESCHÜTZTEN FREIBETRAGSRAUM
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/die-vollstreckerin-im.html
4 KONTOUMSÄTZE BEWEISEN : EINGANGS- UND PFÄNDUNGSÜBERWEISUNG AUS DEM PFÄNDUNGSGESCHÜTZTEN KORRIDOR ZUG UM ZUG UND SCHLAG AUF SCHLAG
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/kontoumsatze-beweisen-eingangs-und.html
5 DAS PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO UND DIE AFFINITÄT ZUR GRUNDSTÜCKSVERÄUSSERUNG
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/das-pfandungsschutzkonto-und-die.html
Bibliothek- Ziffer 1 ist der Basisartikel:
1 DAS PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO IST NICHT SICHER! - MIT DEM PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO UND AUF HOHER SEE BIST DU IN GOTTES HAND!
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/daspfandungsschutzkonto-ist-nicht.html
2 DAS GEPLÜNDERTE PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/das-geplunderte-pfandungsschutzkonto.html
3 DIE VOLLSTRECKERIN IM PFÄNDUNGSGESCHÜTZTEN FREIBETRAGSRAUM
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/die-vollstreckerin-im.html
4 KONTOUMSÄTZE BEWEISEN : EINGANGS- UND PFÄNDUNGSÜBERWEISUNG AUS DEM PFÄNDUNGSGESCHÜTZTEN KORRIDOR ZUG UM ZUG UND SCHLAG AUF SCHLAG
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/kontoumsatze-beweisen-eingangs-und.html
5 DAS PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO UND DIE AFFINITÄT ZUR GRUNDSTÜCKSVERÄUSSERUNG
http://pfaendungsschutzkonto.blogspot.com/2015/06/das-pfandungsschutzkonto-und-die.html
an Fax …. Bei Stadt ….......-aufgeteilt in Gruppen zu je 10 Seiten. Deshalb gelten nicht die Seitenzahlen des Fax sondern die Seitenzahlen auf den beschriebenen Seiten
Kopie
mit E-Mail an ..........( weil die Darstellung auf dem
Bildschirm gegenüber dem Fax, soweit dieses kein Computerfax ist,
untrüblich ist. Erfahrungsgemäß ist die Leistung von Faxgeräten
sehr unterschiedlich, hinzu kommt die Telefonleitungs Leistungs
Qualität, so dass die in aller Regel eingesetzten 56 K Modems, teils
fehlerhafte Übertragungen liefern und unterschiedlich auf niedrige
bis hohe Auflösung reagieren. Darüber hinaus ist völlig offen,
dass manche Geräte bis zu 70 Seiten übertragen, andere hingegen 4)
Ohne
Datum, weil im Entwurf
Von
…......., …............, …......straße …., …..........
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Dieses
Schreiben versteht sich als Modul, das die im rechtsfreien Raum
stattgefundenen Pfändungsüberweisungen aus dem pfändungsgeschützten
Korridor vom Pfändungsschutzkonto des Verfassers bei der Sparkasse
…... heraus, behandelt und ist deshalb vom Gesamtstreit über die
Grundstücke an der …....straße, an der …..straße, am …...weg,
alle gelegen in …...., herausausgenommen worden.
Modul
deshalb, weil erforderlichenfalls, jederzeit als Argumentationshilfe
oder Beweismittel bei beliebiger Sachdiskussion immer wieder
rezitiert werden kann.
Die
gesetzlosen Überweisungen aus dem pfändungsgeschützten Korridor
des Pfändungsschutzes herausgenommen, tragen ein Aktenzeichen …..
mit ?, das auf Grundsteuern hinweist, die wohl dazu benutzt wurden,
um überhaupt erst einmal einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
für die Entsozialisierung des Verfassers auf den
Weg zu bringen.
Genaueres
kann der Verfasser über die Titel nicht schreiben, weil er keine
Papiere über sie und den Pfändungsvorgang besitzt, Papiere, welche
die Stadt ….. durch das ihr zugeteilte Siegelrecht, selbst erstellt
hat, die dem Verfasser aber nicht zugestellt wurden.
Die
Erstellung von Titeln zur ausschließlichen Pfändung im
pfändungsgeschützten Raum des Pfändungsschutz-Kontos ist per se
schon unmöglich, weil sie eine ungesetzliche Handlung legalisieren
würden.
Wir
haben nun kennengelernt, dass eine siegelführende Behörde, ohne
weiteres, außerhalb jeglicher Gerichtskontrolle einen
vollstreckbaren Titel erstellen kann und mit diesem Titel in den
pfändungsgeschützten Korridor eines Sparkassenkontos eindringt, um
so die Existenz des Sparkassenkontoinhabers zu vernichten.
Was
der Grund für eine solche gezielte Existenzvernichtung sein kann,
dafür ist in diesem Modul für eine Erläuterung kein Platz frei.
Mit dem Konto-Abrufverfahren ist auf die Imponderabilien des dadurch zur Kenntnis gelangten Kontos von der Gläubigerin einzugehen
Die
Stadt …... berühmt sich in Papieren, die sie dem Verfasser
zuschickt, des Konto- Abrufverfahrens und benützt diesen Hinweis zur
Aufmerksamkeitsverschärfung.
Einmal,
via Kontoabrufverfahren, an die Kenntnis des Verfasserkontos
gekommen, hat die Gläubigerin besondere Sorgfalt hinsichtlich der
Imponderabilien
des so ermittelten Kontos walten zu lassen, denn sie betreibt eine
eigene Vollstreckungsbehörde, die sich jeglicher Gerichtskontrolle
entzieht. Sie, die Gläubigerin, kann nicht munter drauf lospfänden,
und den Kontoinhaber in den Existenzverlust treiben.
Pfändung im pfändungsgeschützten Korridor des Pfändungsschutzkontos trotz Hinweises der SCHUFA
Die
Stadt /Gläubigerin hat es unterlassen bei der SCHUFA Auskunft
über das pfändungsgeschützte Konto zu erholen.
Auch die Sparkasse musste auf das Pfändungsschutzkonto hingewiesen haben
Die
Stadt ….../Gläubigerin musste aber auch von der Sparkasse
…........ Hinweis darüber, dass es sich um ein
Pfändungsschutzkonto handelt, bekommen haben.
Verlust der Bestimmungsrechte des Verfassers über den Verwendungszweck
Die
rechtlosen Pfändungen berauben den Verfasser seiner
Bestimmungsrechte über den Verwendungszweck von Zahlungen. Die Stadt
…...hat sich in den Besitz seines Geldes gebracht, mit dem sie nach
Belieben verfährt.
Steuern dürfen nicht in den Existenz-Ruin führen
Wähnt
man, dass die illegalen Pfändungen unter dem Vorwand von
Grundsteuerschulden durchgeführt wären, dann hätten sie, einmal
unterstellt, sie wären außerhalb des Pfändungskorridors erfolgt,
ebenfalls die Entsozialisierung des Verfassers bewirkt . Denn,
Steuern dürfen nicht in den Existenz-Ruin führen.
So
hat denn die Stadt …...zum einen durch ihre Pfändungen innerhalb
des pfändungsgeschützten Korridors die Entsozialisierung des
Verfassers herbeigeführt
zum
anderen hat sie, unterstellt man einmal, dass sie angebliche
Grundsteuern dazu benutzt hat, um sich selbst Titel für die Pfändung
im pfändungsfreien Raum zu erstellen, bewusst die Entsozialisierung
des Verfassers betrieben.
Der
pfändungsfreie Korridor ist nicht dazu da, dass eine Kommune sich
Titel dafür erstellt, um damit darin Grundsteuern zu vollstrecken.
In der Tat bewirkt der angebliche Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss der Gläubigerin nichts anderes, wie die
Kahlpfändung des rechtlich von jeder Pfändung ausgeschlossenen
pfändungsfreien Korridors beim Sparkassen Pfändungsschutzkonto.
Die
Pfändungen im Bereich des pfändungsgeschützten Korridors innerhalb
Pfändungsschutzkontos der Sparkasse …......, dürfen nichts mit
Grundabgaben und den oben genannten Grundstücken zu tun haben, denn
ein Pfändungsschutzkonto lässt grundsätzlich im
pfändungsgeschützten Korridor keine Prämissen zu.
Es
geht also alleine um die Klärung der einfachen Frage, ob Gläubigerin
und Drittschuldnerin einmütig in den pfändungsgeschützten Korridor
des Pfändungsschutzkontos eindringen durften.
Die
klare Antwort ist: Sie durften nicht.
Das Glaubensbekenntnis von Gläubigerin und Drittschuldnerin ist: ..und gebe uns unser Pfändungsrecht im pfändungsgeschützten Korridor
die
Eindringlinge in den pfändungsgeschützten Korridor legen offen,
dass sie einmütig an ihr Zugriffsrecht, auf ein, sich im Korridor
befindliches Kontoguthaben, glauben, an ein Zugriffsverbot hingegen
glauben Sie nicht.
Der
Volksmund sagt versöhnlich: glauben heißt nichts wissen. An solche
Versöhnlichkeit indes mag der Verfasser seinerseits nicht glauben.
Denn Gläubigerin und Drittschuldnerin tanzen im Dreivierteltakt
einen Walzer, auf dem Parkett des Korridors, geht es doch darum, dass
die beiden mächtigen Institutionen in aller Einmütigkeit im
pfändungsgeschützten Korridor dem kleinen Mann auf der Nase
herumzutanzen.Es lässt sich dabei leicht denken, dass bei dieser
gegenseitigen Umschlingung beim dem Tanz Affinität auftritt.
In
einem Buch: Unruhen in Europa steht auf der Titelseite:
Zwangsenteignung
Der
Buchautor kann beim Verfasser dazu Anleihe nehmen.
Hier sind die angegriffenen Pfändungsüberweisungen der Sparkasse an die Gläubigerin aufgelistet:
Quelle
Kontoumsatz 395,28 Euro 29-11-2013
Quelle
kontoumsatz 11,85 Euro 01-10-2014
Quelle
Kontoauszug4 100,04 Euro 03-03-2014
Quelle
Kontoauszug1 12,75 Euro 02-01-2015
Quelle
Kontoauszug3 199,11 Euro 02-02-2015
Quelle
Kontoauszug4 195,76 Euro 02-03-2015
Quelle Kontoumsatz 194,11 Euro 01-04-2015
Quelle Kontoumsatz 194,11 Euro 01-04-2015
1108.90
Euro
Weiter
unten sind die ganzen Kontoumsätze dargestellt, die in die Zeit der
Pfändungen fallen und aus denen die Beträge und die Datums
ersichtlich sind.
SOLLEN ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT ERSCHEINEN
Durch die Pfändungsüberweisungen geriet der Verfasser in die völlige Entsozialisierung und wurde zum Bettler
Da kann der Staat Gesetze machen wie er will, die Boliden haben das Sagen- der Staat ist entmündigt
Das heilige Recht des Eigentums und Macht: Welchen Weg der Zivilisation gehen wir?
Die
vom Kapital durch die Strukturen der Übergesellschaft usurpierte
Macht wird nicht mehr vom Staat geregelt. Sie ist völlig frei vom
Staat, der die Macht nicht mehr einschränken kann. Eine solche
Macht, die unabhängig vom Staat angewandt wird, wird zur
Megamacht. Unter den neuen Bedingungen der entstandenen Megamacht
erfolgt eine Transformation des Eigentumsrechts. Es ist nicht mehr
„heilig“. Die Megamacht hat sich dem Staat untergeordnet und
wendet dieses Recht willkürlich an. Ein gutes Beispiel dafür war
die Regelung der Finanzkrise in Zypern. Es ist kein Geheimnis
mehr, dass dieses Szenario notfalls auch in jedem anderen
EU-Land umgesetzt wird. Ein anderes Beispiel machen all die so
genannten Sanktionen aus: Die Megamacht braucht schon kein privates
Eigentumsrecht mehr, um sich zu reproduzieren. Die Institution des
Privateigentums war das „heilige Recht“ nur innerhalb des
jeweiligen Staates. Die Übergesellschaft und die Megamacht sind die
Feinde des Staates.
Die Agenda der Sparkasse zeigt in erschreckender Weise auf, dass die Erfindung des P-Konto Schall und Rauch sind. Sie führt geradewegs in die Menschenrechtsverletzungen:
Betroffene
verlieren regelmäßig ihre Wohnung, haben nichts zu essen, begehen
zum Teil sogar Selbstmord. Entzug der Lebensgrundlage. Obwohl sie das
physische und soziale Überleben gefährden, müssen solche
Sanktionen nicht gerichtlich beschlossen werden Beweis genug für die
Willkür der Ämter. Denn die Verfahren ziehen sich über Wochen und
Monate, während derer die Betroffenen sanktioniert und ihre
Grundbedürfnisse nicht gedeckt sind.
„Art.
1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20
Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet
diesen Anspruch als Menschenrecht.” (BVerfG, 1 BvL 10/10 v.
18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2) Bundesverfassungsgerichts:
„ Das
System habe das Ziel, „Menschen gefügig zu machen” und „ihre
Widerstandsfähigkeit zu schwächen.
Eine
Existenzsicherung ohne Sanktionen wäre “Meilenstein auf dem Weg zu
einer angstfreien Gesellschaft”
Verbotszonen sind nicht ohne
der
Verfasser ist Christenmensch, schon weil er in die Weimarer Republik
hineingeboren wurde, im Dritten Reich großgezogen wurde aber
trotzdem, obwohl er von der Übergesellschaft entsozialisiert wurde.
Das muss so hingeschrieben werden, weil von Tag zu Tag der Antichrist
wächst.
Als
Christenmensch kennt der Verfasser sich einigermaßen in der Bibel
aus und dort begegnen ihm immer wieder Gleichnisse. Auch sonst
begegnen ihm aktuelle Gleichnisse:
Die Gleichnisse von den Korridoren
An
die Pfändungsschutzzone erinnert Ihn ein Gleichnis zu der jüngsten
Zeit, nämlich an die Flugverbotszone in Libyen. Dort haben auch die
Western einen Korridor eingerichtet in dem nicht geflogen werden
durfte. Das war aber so wie beim Pfändungsschutzkonto, da flogen
auch die Western trotz des Verbotes im Korridor. Damals hatten die
Russen und die Chinesen dem Korridor zugestimmt, als sie noch
unbedarft waren. Als dann die Western im Korridor umeinanderflogen
und Libyen sang- und klanglos unterging, haben die Russen und die
Chinesen keiner Flugverbotszone mehr zugestimmt und das war bei
Syrien.
In
beiden Fällen, bei Syrien und bei Libyen, haben wir nun die
Katastrophe vor Augen. Uralte Kulturgüter werden unter den Augen der
Westler vernichtet, dafür in deren Länder Kulturfabriken gebaut.
Nicht
anders geht es bei der Pfändung im Korridor des
Pfändungsschutzkontos zu, wo auch die Katastrophe in Form der
Existenzvernichtung stattgefunden hat.
Wundert
es also, wenn Spiegel online am Dienstag, 16.06.2015 – 01:02 Uhr
schreibt:
Zwei Mädchen aus Norddeutschland auf dem Weg zum IS
Zwei Familien aus Hamburg und Geesthacht sind in Sorge um ihre
Töchter: Sie haben sich laut ARD-Recherchen über die Türkei
nach Syrien abgesetzt, offenbar wollen sie sich dort dem "Islamischen
Staat" anschließen.
Die
schlimmste Verbotszone war der polnische Korridor, der zum Zweiten
Weltkrieg führte. Die Erkenntnis aus allen diesen Korridoren ist
schlicht, dass in sie eingebrochen wurde und dann das Schicksal
seinen Lauf nahm.
Es gibt bei jedem Pfändungsschutzkonto einen Korridor zu dem Gläubigerin und Sparkasse keinen gesetzlichen Schlüssel haben
Gemeinhin
nennt man ganz einfach jenen der keinen Schlüssel hat und dieserhalb
den Korridor erbricht: Einbrecher.
Dieses
Modul befasst sich mühselig, mit der Grauzone in der Gläubigerin
und Drittschuldnerin Pfändung im Korridor betrieben und betreiben
und damit dem Verfasser den Existenzverlust bereitet haben. Geldwerte
Pfändungswegnahme, wie es durch die Stadt ….. geschehen ist, vom
Pfändungsschutzkonto des Verfassers bei der Sparkasse …... und
zwar von jenem Teil hinweg gepfändet, der bis zur Grenze von 1 bis
1045,04 € pro Monat pfändungsgeschützt ist. Ab dem 01-07-2015 /1.
Juli 2015 ist dieser Pfändungsschutzbetrag als unpfändbarer Teil
des Kontos dann 1073,88 €.
Aber
die Stadt …....hat ja bereits angekündigt, dass sie weiter
vollstreckt. Der Verfasser wird ein waches Auge darauf haben, ob sie
das wirklich tut, denn er hat verschiedene Möglichkeiten.
Grundsätzlich ist eine Pfändung auf dem Pfändungsschutzkonto nicht zulässig, weil es zudem obendrein ein lupenreines Grundsicherungskonto ist
Erwähnt
sei auch eine Besonderheit dieses Pfändungsschutzkontos, nämlich,
dass seit seinem gesamten Bestehen in Vergangenheit, in Gegenwart und
in Zukunft ausschließlich Überweisungen der Leistungsträgerin
Stadt …....als Grundsicherung für den minimalsten Existenzbedarf
geschahen, geschehen und geschehen werden. Diese Konstellation hat
außerordentlichen rechtlichen Einfluss darauf, ob in Vergangenheit,
Gegenwart und Zukunft auf dem Konto überhaupt Pfändungen
vorgenommen werden können.
Wir haben also 3 Faktoren, die sich gegen die Überweisungen richten:
1. die Pfändungsüberweisungen der Sparkasse verstossen gegen den P-Konto-Freibetrag von 1045,04 euro – dessen Rechtscodex die Sparkasse ausser Kraft gesetzt hat.
2. die Pfändungsüberweisungen der Sparkasse an die Stadt ….... verstossen gegen den § 833a ZPO (Aufhebung Kontopfändung)
3.Grundsteuern dürfen nicht in den Existenzruin führen
Zu
2.
Hiernach
kann die Pfändung eines Kontos ganz aufgehoben werden, wenn der
Schuldner nachweist, dass dem Konto in den letzten 6 Monaten vor dem
Pfändungs-und Überweisungsbeschluss überwiegend nur unpfändbare
Beträge gutgeschrieben wurden
und
der Schuldner glaubhaft macht, dass auch innerhalb der nächsten 12
Monate nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten
sind.
So das AG Hannover Datum: 1. September 2010 Aktenzeichen:705 M 56015/10Typ:Beschluss:
Nach
§ 833 a Abs. 2 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag der
Schuldnerin auf Antrag die Pfändung des Kontoguthabens entweder
aufheben oder aber befristet, sofern nicht überwiegende
Gläubigerbelange der Pfändung entgegenstehen, von Pfändungen
freistellen.
Eine
derartige Anordnung erfordert grundsätzlich zweierlei, nämlich
erstens den Nachweis, dass in den letzten 6 Monaten vor der
Antragstellung dem Konto ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge
gutgeschrieben worden sind, und zweitens die
Darlegung/Glaubhaftmachung, an die hohe Anforderungen zu stellen
sind, dass auch innerhalb der nächsten 12 Monate nur ganz
überwiegend unpfändbare Beträge eingehen werden.
Zitat
Ende
Dem Verfasser fallen die 6 Monate und die 12 Monate leicht glaubhaft zu machen.
Der Verfasser bildet deshalb weiter unten die Kontoumsätze ab, die ab der 1.Pfändungsüberweisung am 20-11-2013 und bis 20-05-2015 stattfanden, um den 6- Monats-Beweis zu erbringen
Diese
Kontoumsätze erstrecken sich über einen Zeitraum von 18 Monaten,
obwohl es nur des Nachweises von 6 Monaten bedarf.
Was
den Nachweis der 6 Monate vor Erlass des Pfändungs-und
Überweisungsbeschlusses betrifft, kann der Verfasser natürlich
keinen Nachweis hinschreiben, weil er keine Abschrift vom
Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses zugestellt erhalten hat und
demzufolge auch nicht weiss, wann der angebliche Pfändungs-und
Überweisungsbeschluss der Drittschuldnerin Sparkasse zugestellt
wurde.
Jedoch
ist durch das Schreiben der Stadt …...., Referat Soziales , vom
18-11-2001 dort :
Soziales: Errichtung einer Girokontos auf Guthabensbasis hinreichend dokumentiert, dass auf dem Konto nichts weiter eingegangen ist wie die Grundsicherung zum Lebensunterhalt des Verfassers.
Quelle:BASIS
24-05-2015 an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht-Für
den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehördel-- ….... gegen
sparkasse ...-odt
Trotz
seit 8. Mai 1949 ranghöchster
Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes kann sich der
einzelne Grundrechtsträger in der Bundesrepublik Deutschland nicht
sicher sein, dass ihn nicht grundrechtsverpflichtete Amtswalter in
Gestalt der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt verfassungs-
und konventionswidrig sogar vorsätzlich aus
niederen
persönlichen in seinen gegenüber der öffentlichen Gewalt
unmittelbares Recht bildenden unverletzlichenGrundrechten verletzen.
Nachweis der Grundrechtsträgerschaft der Stadt …....:
- erstellt vollstreckbare Titel, ohne Gerichtskontrolle
- vollstreckt mit selbstgefertigten Titeln ohne Gerichtskontrolle
- pfändet auf Pfändungsschutzkonto pfändungsgeschütztes Guthaben
- bedient sich des Kontoabrufverfahrens ohne Prüfung des Pfändungsschutzes
- erstellt vollstreckbare Ausstandsverzeichnisse in denen auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung hingewiesen wird. Zu diesen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gehören , wie sie dabei droht,u.a.: Sachpfändungen durch den Gerichtsvollzieher, Lohn- und Kontopfändungen,Offenbarungseidverfahren, Zwangshypotheken, Wohnungseröffnung mit der Durchsuchung (im Falle der Abwesenheit)- das alles mit Titeln, die eingangs erwähnt selbst erstellt sind ohne jegliche Gerichtskontrolle.
- Für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen erstellt sie Duldungsbescheide
die Stadt ….... besteht damit den Duck-Test für einen Grundrechtsträger:
Der duck test lautet:
wenn
ein Tier watschelt wie eine Entewenn
es quakt wie eine Ente und
wenn es aussieht wie eine Ente
dann ist es ganz bestimmt, ohne Zweifel eine Ente.
Das heisst es ist nicht ein Schwan oder eine Gans, es ist eine Ente. Das ist in USA der 'duck test'.
wenn es aussieht wie eine Ente
dann ist es ganz bestimmt, ohne Zweifel eine Ente.
Das heisst es ist nicht ein Schwan oder eine Gans, es ist eine Ente. Das ist in USA der 'duck test'.
der Verfasser besitzt, als Folge der illegalen P-Kontopfändung innerhalb des unpfändbaren Korridors von 1045,04 Euro pro Monat durch die Stadt …..., keinen bezahlbaren Personalausweis mit biometrischem Lichtbild , um Grundstücksgeschäfte zu tätigen
Der
Verfasser konnte und kann deshalb in Vergangenheit, Gegenwart und
Zukunft keine Handlungen vorgenommen haben und vornehmen, die den
Personalausweis zur Voraussetzung haben, zuvorderst bei notariellen
Handlungen.
Die im Schreiben der Stadt …. vom 07-04-2015 gesetzte Frist zum 22-04-2015, die dennoch die Betätigung von Grundstücksgeschäften erzwingen will, ist somit Schall und Rauch
,
weil die Pfändungen im „Korridor“ des gesetzlich unpfändbaren
Freibetrages von 1045,04 Euro, der ab dem 01-07-2015 sich auf 1073,88
Euro erhöht, beim Pfändungsschutzkonto erfolgten und außer den
monatlichen Grundsicherungsleistungen, kommend von der
Leistungsträgerin Stadt ….......,auch die nach dem
Sozialgesetzbuch geforderte Risikoansparung aufgefressen haben.
Weiter
unten steht über das rosarote Bild das die Pfändungsgläubigerin
zeichnet, geschrieben:
:
Über
Rosen läßt sich dichten,
In
die Äpfel muß man beißen.«
Faust
II
Mit
freundlichen Grüssen
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